An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen ersten Überblick zu den Staatshilfen im Rahmen der Corona-Krise bzw. der damit verbundenen finanziellen Einbußen geben.

Diese Infos werden täglich ergänzt und auf den neuesten Stand gebracht.

Derzeit sind 2 wesentliche Themen relevant:

  • Kurzarbeitergeld (KUG)
  • Staatliche Darlehen

 

Kurzarbeitergeld

Im Zuge der angekündigten Wirtschaftshilfen des Bundes wurden die Zugangsvoraussetzungen für das KUG erleichtert.
Dazu finden sich auf den Seiten der Bundesregierung aktuelle Infos.
Über die Beantragung, die Details und Formalitäten im Rahmen der KUG-Beantragung informieren die Seiten der Bundesagentur für Arbeit (AA).

Wichtig zu Wissen:

  • Der Arbeitnehmer (AN) erhält im Rahmen des KUG für seine ausgefallenen Stunden 60% vom Netto bzw. AN mit Kindern 67% vom Netto
  • Der Arbeitgeber (AG) zahlt dieses KUG den AN, geht hierfür in Vorkasse, und erhält im Anschluss die volle Erstattung durch das AA.
  • Der Antrag zur Prüfung der Voraussetzungen muss durch den AG beim AA im Vorfeld gestellt werden (also für März-Löhne bis zum 31.03.) In der Vergangenheit galt immer, dass der AG persönlich / telefonisch im Vorfeld mit seinem zuständigen AA Kontakt aufnimmt. (Hierzu folgen sicherlich noch weitere Infos von offizieller Seite, da beides in der aktuellen Situation nicht zielführend zu sein scheint)
  • Wenn AN unter Quarantäne stehen und kein Heimarbeitsplatz denkbar ist gilt § 56 Infektionsschutzgesetz. Auch hier erfolgt eine vollständige Erstattung der weiterzuzahlenden AN-Bezüge (es handelt sich dabei um eine Entschädigung, keine Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall). Die Erstattungen erfolgen in NRW über die Landschaftsverbände.
  • Sobald für einen AN die Kündigung ausgesprochen wurde, kann für ihn KEIN KUG mehr beantragt werden.
  • Erleichterungen die letzte Woche beschlossen wurden sind auf den Seiten des Bundes, momentan noch nicht auf den Seiten des AA ersichtlich.

Beim Ausfüllen des Antrages sind wir natürlich wie immer behilflich. Wir bitten dazu allerdings unsere Infos in eigener Sache zu Corona zu beachten. 

 

Staatliche Darlehen

 Es handelt sich dabei um KFW-Darlehen, die über die Hausbank beantragt werden. Nähere Infos folgen.

Stand 16.03.2020, 12:00 Uhr

 

Hotline zur Beantragung von KUG

Es wurde mittlerweile eine Hotline zur Erstanmeldung (Anmeldung der Kurzarbeit und grundsätzlicher Teilnahme am Erstattungsverfahren) des KUG eingerichtet. Diese Erstanmeldung muss vom AG selbst vorgenommen werden – wir können dies leider nicht übernehmen.

Unter der Rufnummer:

0800 / 4555520

wird man durch ein elektronisches System geleitet. Bitte halten Sie dazu auch Ihre Betriebsnummer bereit. Diese können Sie den monatlichen Beitragsnachweisen an die Krankenkassen entnehmen.
Nach Auskunft unserer Mandanten, die sich über die Hotline bereits angemeldet haben funktionierte dieser Prozess zügig und reibungslos.

Im Anschluss bekommt man ein Info-Paket mit Kontaktdaten gemailt. Die damit angeforderten Unterlagen müssen der Arbeitsagentur bis Monatsende vorliegen (also bitte nicht erst am 30. oder 31. erledigen). Falls beim Ausfüllen Fragen aufkommen sind wir dabei gerne behilflich.
Die späteren konkreten Anträge können ausschließlich über die mitgeteilte EMail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters eingereicht werden.

Wir würden Sie in jedem Falle bitten uns über den Antrag umgehend zu informieren, damit wir die Erstattungsanträge im Rahmen der Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen für Sie vorbereiten können.

Stand 17.03.2020, 12:30 Uhr

 

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