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Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten sich einen ersten Eindruck von unserer Kanzlei und unserem Leistungsangebot zu machen.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse.

Wir über uns

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten sich einen ersten Eindruck von unserer Kanzlei und unserem Leistungsangebot zu machen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse.

Historie im Überblick

04/1976

Gründung der Kanzlei durch Heinz Koppers auf dem Grafscherweg in Weeze

10/1980

Heinz Koppers und Richard Reuters führen die Praxis als Sozietät.

01/2002

Heinz Koppers und Konrad Willemsen führen die Kanzlei als Sozietät.

01/2009

Heinz Koppers verabschiedet sich in den wohlverdienten Ruhestand.

Marc Hubert tritt der Kanzlei als Partner bei.

Die Gesellschaftsform und der Name der Kanzlei werden geändert in:

willemsen & hubert Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Deren Geschäftsführer sind Konrad Willemsen und Marc Hubert.

02/2013

Umzug in das neue Bürogebäude auf dem Küstersweg in Weeze.

Das Team

  Konrad Willemsen

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-0

k.willemsen@willemsen-hubert.de

  Marc Hubert

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-0

m.hubert@willemsen-hubert.de

P

  Andreas Brauers

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-0

a.brauers@willemsen-hubert.de

  Angelika Kluyken

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-35

a.kluyken@willemsen-hubert.de

  Barbara Auclair

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-36

b.auclair@willemsen-hubert.de

  Bediha Saka-Tagay

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-21

b.tagay@willemsen-hubert.de

  Bettina van Aerssen

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-14

b.vanaerssen@willemsen-hubert.de

  Evelina Schneider

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-28

e.schneider@willemsen-hubert.de

  Evin Sürün

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-58

e.sueruen@willemsen-hubert.de

  Fiona Timmer

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-43

f.timmer@willemsen-hubert.de

  Gülay Sezek

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-24

g.sezek@willemsen-hubert.de

  Hannelore Engbroks

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-64

h.engbroks@willemsen-hubert.de

  Ina Franken

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-23

i.franken@willemsen-hubert.de

  Jana Fluck

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-27

j.fluck@willemsen-hubert.de

  Jana Hurkens

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-22

j.hurkens@willemsen-hubert.de

  Jessica Daniels

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-49

j.daniels@willemsen-hubert.de

  Jutta van Cuyck

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-19

j.vancuyck@willemsen-hubert.de

  Katarzyna Radolak

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-63

k.radolak@willemsen-hubert.de

  Kerstin Würth

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-59

k.wuerth@willemsen-hubert.de

  Lucia Dicks

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-44

l.dicks@willemsen-hubert.de

  Lukas Weyenberg

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-25

l.weyenberg@willemsen-hubert.de

  Marcel Geurds

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-48

m.geurds@willemsen-hubert.de

  Marion Rieck

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-11

m.rieck@willemsen-hubert.de

  Marion Schaffers

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-61

m.schaffers@willemsen-hubert.de

  Melanie Lau

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-45

m.lau@willemsen-hubert.de

  Petra Paech

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-37

p.paech@willemsen-hubert.de

  Silvia Kleuren

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-17

s.kleuren@willemsen-hubert.de

  Sonja Nellesen

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-62

s.nellesen@willemsen-hubert.de

  Thomas Stenmans

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-39

t.stenmans@willemsen-hubert.de

  Willi Janßen

Telefon: +49 (0) 28 37 – 10 61-18

w.janssen@willemsen-hubert.de

Unsere Tätigkeitsbereiche im Überblick

Unser Angebot umfasst die Beratung in steuerlichen und (betriebs)wirtschaftlichen Fragen, die Erstellung von Steuererklärungen (auch sog. Lohnsteuerjahresausgleiche) sowie die Erstellung von Buchführung, Lohn und Jahresabschluss.
Auf den folgenden Seiten finden Sie zu diesen und zu weiteren Themen detaillierte Informationen.

  Unternehmer/Gesellschaften

Finanzbuchhaltung / Anlagebuchhaltung / Kostenrechnung

Die Finanzbuchhaltung incl. der Anlagenbuchhaltung bildet in der Regel den Kern unserer Tätigkeiten für Sie als unseren Geschäftskunden. Die daraus resultierenden, individuellen Auswertungen versetzen Sie jederzeit in die Lage einen aktuellen Überblick über die Kennzahlen und das betriebswirtschaftliche Ergebnis Ihres Unternehmens zu erlangen. Die Kostenrechnung ist optional und ermöglicht noch einen weitaus tieferen Einblick in die Kompetenzfelder Ihres Unternehmens.

Das Auswertungspaket stellen wir gerne ganz individuell mit Ihnen zusammen. Dabei nehmen wir sowohl Rücksicht auf Ihre persönlichen Wünsche, als auch auf die durch Ihr Unternehmen vorgegebenen Erfordernisse.

Auf Wunsch kann von unserer Seite auch Ihr Mahnwesen vorbereitet werden.

Jahresabschluss / Gewinnermittlung

Unser Angebot umfasst die Erstellung von Jahresabschlüssen bzw. Gewinnermittlungen.

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)

Kaufleute und solche, die nach anderen (z.B. steuerlichen) Vorschriften verpflichtet sind Bücher zu führen, haben auf das Ende ihres Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus Bilanz und Gewinnermittlung (ggf. Anhang).
Hiervon abweichend ist unter Umständen eine Steuerbilanz aufzustellen.

Einnahmenüberschussrechnung

Die (steuerliche) Einnahmenüberschussrechnung ist für alle die nicht buchführungspflichtig sind meist die sinnvollste Art der Gewinnermittlung.

Da kein handelsrechtlicher Abschluss erforderlich ist brauchen keine 
unterschiedlichen Gewinnermittlungen aufgestellt zu werden.

Digitale Finanzbuchhaltung

Wie in vielen Bereichen des Lebens hält der digitale Wandel auch im Bereich der Finanzbuchhaltung Einzug.

Konkret geht es dabei um Folgendes:

Die Papierbelege werden gescannt (oder fotografiert) und in die Cloud des EDV-Dienstleisters übertragen. Digital empfangende Belege können unmittelbar übertragen werden.

Die hochgeladenen Belegbilder werden automatisch teil-ausgelesen, so dass die für die Buchhaltung und den Zahlungsverkehr relevanten Informationen nicht händisch erfasst werden müssen.

Ob die Belege dort durch Sie detaillierter bearbeitet werden oder erst durch unsere Kanzlei ist Vereinbarungssache.

Meist bieten Cloudlösungen weitere Zusatzmöglichkeiten (bspw. Rechnungsschreibung, Zahlungsverkehr, erweiterte DMS-Funktion etc.)

Diese Funktionen sind je nach Produkt in unterschiedlichen Varianten und Komforts enthalten, so dass Ihre Bedürfnisse die Wahl des Systems entsprechend beeinflussen.

Die wichtigsten Vorteile der digitalen Buchhaltung in o.g. Form sind:

  • Die revisionssichere Ablage der Belege ist zu 100% sichergestellt
  • Detailliertere und einfachere Möglichkeiten betriebswirtschaftliche
  • Auswertungen einzusehen
  • Leichte Auffindbarkeit der Belege
  • Dadurch insgesamt eine höhere Qualität der Buchhaltung

Bei Unternehmensneugründungen ist es meist sinnvoll direkt eine digitale Form der Buchhaltung zu wählen.

Ist die Umstellung bei bestehendem Unternehmen von Papier auf Digital sinnvoll?

Diese Frage ist leider nicht pauschal zu beantworten.

Jedenfalls wird niemand eine für alle Beteiligten gut funktionierende Buchführung leichtfertig auf eine digitale Variante umstellen.

Meist sind es neue Umstände oder Erfordernisse, die dazu führen, dass eine Umstellung Sinn macht.
Um ein paar zu nennen:

  • Innerhalb des Unternehmens sind neue Personen für die Buchhaltung zuständig
  • Umstellung eigener Vorerfassungssysteme oder der Rechnungsschreibungssoftware
  • Räumliche Veränderungen

KEIN Grund auf Digital umzustellen ist meist die Erwartung einer Zeitersparnis im Rahmen der Belegablage oder der Erstellung der Buchführung – die Zeitersparnis ergibt sich hier im Laufe der Monate und Jahre durch die leichtere Auffindbarkeit der Belege.

Grundsätzlich ist an der traditionellen Art der Buchhaltung nichts auszusetzten.

Wichtig ist nur, dass die Revisionssicherheit der Ein- und Ausgangsbelege durch die Vorsysteme sichergestellt ist.

Eigenleistungen und Leistungspaket

In den Bereichen Finanz- und Lohnbuchhaltung haben Sie die Möglichkeit auf Wunsch selbst stärker tätig zu sein. Wenn Sie Vorkenntnisse in einem dieser Bereiche haben bietet sich möglicherweise an über eine entspr. Software selbst im Rahmen der Fibu zu buchen und/oder die Lohnabrechnungen selbst zu erstellen.

Wir besprechen gern, was für Sie der beste und sinnvollste Weg ist.

Lohnbuchaltung (auch Baulohn)

Zusammen mit der Erstellung der Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer ist eine Vielzahl weiterer Meldungen zu erstellen.

Zu nennen sind hier:

  • Sozialversicherungsan-/-ab-/-jahresmeldung
  • Lohnsteueranmeldung
  • Beitragsnachweise
  • Ggf. ZVK-Meldungen
  • Div. Andere Arbeitnehmerbescheinigungen

  Existenzgründung

Existenzgründung

Für den Kreis der angehenden Jungunternehmer stellt die Erstberatung einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit dar.
Nachdem wir eine Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens vorgenommen haben sollte zunächst ein Zeitplan erstellt werden.
Neben den steuerlichen Aspekten sind vor allem betriebswirtschaftliche und förderrechtliche Fragestellungen von Bedeutung.
Es ist für einen Gründer daher ratsam so früh wie möglich alle Rahmenbedingungen in Erfahrung gebracht zu haben.

Rechtsformberatung

Oft wird der Start in die Selbständigkeit im Rechtskleid des Einzelunternehmers (bei Gründung durch eine Person) bzw. als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder offener Handelsgesellschaft (bei Gründung durch mindestens zwei Personen) die richtige Wahl sein.
Möglicherweise ist jedoch bspw. aus haftungsrechtlichen Gründen eine andere Rechtsform (GmbH, UG, Gmbh & Co. KG etc.) geboten.
Wir können Ihnen die Unterschiede der einzelnen Rechtsformen erklären und dabei helfen die richtige Entscheidung für Sie und Ihr Unternehmen zu treffen.

  Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Wir begleiten Unternehmensnachfolgen und -veräußerungen sowohl auf Veräußerer- als auch auf Erwerberseite.
Die Übergabe des Eigentümergeführten Unternehmens auf die nächste Generation kennt viele Spielarten.
Egal ob die Nachfolger zunächst an einem bestehenden Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft beteiligt werden sollen oder die Übergabe sofort stattfindet, ob der Vorgang unentgeltlich (meist innerhalb der Familie) oder entgeltlich abgewickelt werden soll, ob die alte Struktur erhalten bleiben soll oder mit der Übergabe ein Rechtsformwechsel verbunden werden soll – wir verfügen über viel praktische Erfahrung auf die Sie zurückgreifen können.

  Privatkunden

Privatkunden

Auch die Erstellung von privaten Steuererklärungen (sog. Lohnsteuerjahresausgleich) gehört zu unseren Dienstleistungen.
Egal ob Sie ausschließlich Arbeitslohn beziehen und Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen, weil Sie eine Erstattung vom Finanzamt erwarten, oder ob Sie noch weitere / andere Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder Renten) erzielen. –
Wir erstellen gern Ihre Steuererklärung.

Termine können über unser Sekretariat oder direkt über Herrn Stenmans vereinbart werden.

Wir nutzen ab sofort 5F. Aber was genau bietet 5F?

Austausch

5F ist unsere neue Portallösung um zwischen Ihnen und unserer Kanzlei Informationen auszutauschen.

Dokumente können sowohl temporär als auch dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Dies bietet sich insbesondere für Auswertungen und Steuerbescheide an.

5F ist eine browserbasierte Anwendung, die Anmeldung erfolgt über Benutzername und Kennwort, optional auch via
2-Faktor-Authentifizierung.

Der Austausch funktioniert natürlich in beide Richtungen.

Sprechen Sie uns gerne an. Die Einrichtung erfordert nicht viel Zeit – Sie könnten sofort starten.

Projekträume

Der Aufbau in Projekträume und -unterräume entspricht der gewohnten Windows-Logik des Verzeichnisbaums.

Die Lese- und Schreibrechte können in jedem Raum individuell an die Benutzer vergeben werden.

Jeder Raum verfügt über eine eigene Dokumentenablage, eine Aufgaben- und einen Chatbereich.

Dokumente und Aufgaben

Wie beschrieben verfügt jeder Raum über eine eigene Dokumentenablage und einen Aufgabenbereich.

Zusätzlich lassen sich alle Dokumente und Aufgaben, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einem Raum auch gebündelt über eine Gesamtansicht anschauen.

Die Dokumente können eingesehen und heruntergeladen werden.

Den Aufgaben werden Erlediger zugeordnet. Jeder Aufgabe können Dokumente angehängt werden und es kann ein Austausch via Chat stattfinden.

Collecto

Eine Sonderform der Dokumentenablage ist der sog. Collecto.

Beim Collecto wird zu einem bestimmten Thema eine individuelle Ablagestruktur hinterlegt, die dann entsprechend mit Belegen befüllt werden kann. 

Dies bietet sich beispielsweise für die Belegeinreichung zur jährlichen Einkommensteuererklärung an.

Signaturen

Es besteht die Möglichkeit abgelegte Dokumente zu signieren.

Auf diese Weise können Sie uns beispielsweise für die Abgabe der hinterlegten Steuererklärungen legitimieren.

News

  Sobald es News gibt, werden

Sie direkt hier infomiert!

Gerne können Sie durch

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Grundsteuer

Alle Infos, Dokumente und die Beauftragung unserer Kanzlei finden sie hier. Telefonische Beratung (auch zum Elster-Zugang): Bitte sehen Sie uns nach, dass wir keine umfangreiche telefonische Beratung anbieten können, für den Fall, dass Sie die Grundsteuerwerte selbständig über das Elster-Portal an die Behörden übermitteln möchten. Dies ist uns aus zeitlichen Gründen leider nicht möglich. Zu technischen Fragen und Problemen mit dem Elster-Portal können wir generell keine Auskünfte geben, da wir selbst nicht mit diesem Portal arbeiten.      

Transparenzregister

Transparenzregister - Alle Infos, Dokumente und Links Hier folgen Infos zum Transparenzregister.        

Beiträge Januar 2022

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Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

Küstersweg 3-7
47652 Weeze

Tel.: 02837 – 10 61 0
Fax: 02837 – 10 61 29
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